Update 4/2021

Aktualisiertes Schutzkonzept der FMH für den Praxisbetrieb vom 15.3.2021

 

Update 21.12.2020

Praxis-Schutzkonzept der FMH vom Dez. 2020

 
Update 5.6.2020

Das BAG hat die COVID-19 Restriktionen stufenweise gelockert. Demzufolge ist unsere Praxis unter Einhaltung der noch bestehenden Einschränkungen ab dem 8.6.2020 wieder offen. Weitere Informationen zu Ihrer Konsultation erhalten Sie telefonisch anlässlich der Terminvereinbarung.

 

 

21.3.2020


Grundsätzliches

Ab Samstag 21.03.2020 dürfen gemäss Anordnung der Gesundheitsdirektion und des Bundes nur noch dringend angezeigte medizinische Behandlungen und Eingriffe durchgeführt werden. Diese Anordnung betrifft gleichermassen die Spitäler wie die Arztpraxen. Dadurch sollen Material- und Personalressourcen für die Behandlung der Corona-Patienten freigehalten werden. Unsere Praxis ist gut vorbereitet und bleibt für diese dringenden Fälle offen. Wir sind während den Wochentagen telefonisch von 9-12 Uhr erreichbar, ausserhalb dieser Zeit über den handchirurgischen Notfalldienst des Spital Emmental (034 421 22 01).


Sprechstunden

Wir legen grossen Wert darauf, dass alle Empfehlungen und Hygiene-Massnahmen des BAG befolgt werden. Bereits vereinbarte Sprechstunden werden ab sofort zuerst telefonisch vorbesprochen. Anlässlich dieses Telefonates wird die Dringlichkeit einer persönlichen Konsultation festgelegt. Die Beratung kann bei Bedarf auch über Videotelefonie wie Skype / FaceTime stattfinden. Patienten, bei denen eine Untersuchung vor Ort unerlässlich ist und die dringend behandelt werden müssen, erhalten einen Termin. Neue Patienten erhalten einen Sprechstundentermin i.R. nur auf die Zuweisung ihres Hausarztes.
Um die Gefahr einer Kontamination möglichst niedrig zu halten, haben wir in unserer Praxis zusätzliche Massnamen ergriffen. So werden alle Kontaktflächen nach jeder Konsultation desinfiziert und wir stellen sicher, dass sich immer nur ein Patient in der Praxis aufhält. Ob während der Sprechstunde eine Maske getragen werden soll, wird vom Fall zu Fall entschieden. Eine generelle Maskentragepflicht ist vom BAG nicht empfohlen.


Operationen

Ab dem 21.03.2020 werden nur noch Notfälle behandelt und dringend angezeigte chirurgische Eingriffe durchgeführt. Wahleingriffe und Therapien müssen bis mindestens 20.04.2020 verschoben werden. Dies gilt sowohl für Eingriffe im Spital, als auch in der Arztpraxis. Sollten Sie bereits einen Eingriff oder eine Behandlung vereinbart haben, so werden Sie von uns kontaktiert. 


Therapien

Ergotherapie und Physiotherapie werden nur noch im Zusammenhang mit Notfällen kurz nach einer Operation durchgeführt. Über Ihre eventuell bereits geplanten Termine orientiert Sie Ihr Therapeut. Änderungen und Verschiebungen von geplanten Therapien erfolgen immer nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

 


Was soll ich tun, wenn ich betroffen bin?


Prophylaxe

Das Coronavirus ist eine Aerosol-Infektion, das heisst es wird durch kleinste nebelähnliche Partikel, kleiner als feine Tröpfchen, übertragen. Sie werden beim einfachen Sprechen bis 1,5m weit geschleudert, beim Husten und Niesen bis 5m. Zur Übertragung führt auch der direkte Kontakt, z.B. durch Handberührung. Die Aufnahme findet durch Schleimhäute im Mund, in der Nase und durch die Bindehaut der Augen statt. Eine chirurgische Maske reduziert die Menge der herausgeschleuderten Partikel, schützt aber den Empfänger nur ungenügend vor der Partikel-Aufnahme (Kontamination).
Die Coronaviren können auch auf normalen Oberflächen lange überleben und ansteckend bleiben. Laut aktuellen Studien auf Stoff und Papier bis 24 Stunden, auf Plastik und Chromstahl bis zu 3 Tagen. Das unterstreicht die Wichtigkeit der aktuellen Empfehlungen des BAG: Abstand halten, häufige Händedesinfektion, Vermeiden der Gesichtsberührung und des direkten Kontaktes mit Mitmenschen.


Krankheit

Können sich die Viren nach einer Kontamination vermehren, so entsteht eine Infektion, die zur Krankheit führt. Die Symptome sind ähnlich wie bei einer Grippe. Es gibt im Moment noch keine Therapie und keine Impfung, Antibiotika sind nicht wirksam. Der Körper muss mit der Krankheit alleine fertig werden, unterstützt durch symptomatische Massnahmen wie Senkung des Fiebers und Bekämpfung der Gliederschmerzen. In Risikogruppen, zu denen betagte und mehrfach erkrankte Patienten gehören, kann die Krankheit einen schweren Verlauf nehmen. Im Extremfall kann eine künstliche Beatmung auf einer Intensivstation erforderlich werden. Umgekehrt kann die Krankheit bei jüngeren und gesunden Patienten fast ohne Symptome verlaufen. Diese Patienten können aber trotzdem andere anstecken. Ansteckend sind alle Patienten bereits eine Woche vor Beginn der Symptome, d.h. in der Zeitspanne zwischen Infektion und Krankheitsausbruch. In dieser Zeit ist sogar der Covid-19 Test nur reduziert aussagekräftig.


Behandlung

Es gilt sich zu isolieren um eine Ansteckung anderer zu vermeiden, die Symptome zu lindern und die Spontanheilung abzuwarten. Die Bedeutung des Covid-19 Tests wird unterschiedlich diskutiert. Gewisse Länder führen zahlreiche Tests durch, um infizierte Personen zu isolieren. In der Schweiz rät der Bundesrat ALLEN Personen, die Symptome aufweisen sich selbst zu isolieren, also auch solchen, deren Symptome nicht durch das Covid-19 Virus verursacht sind. So gesehen ist diese Massnahme sogar härter als ein intensives Testen.
Wenn Sie stärkere Symptome haben, als Sie es von einer Grippe erwarten und befürchten nicht alleine zurecht zu kommen, so

  • Konsultieren Sie die aktuellen Empfehlungen des BAG
  • Rufen Sie wahlweise an:
    • Ihren Hausarzt
    • den Ärzte-Telefondienst (0800 33 66 55)
    • MedPhone Notrufzentrale (0900 57 67 47)
    • die Infoline des Bundes zum Coronavirus (+41 58 463 00 00)
    • die Notfallpforte des nächstgelegenen Spitals
    • bei Lebensgefahr den Sanitätsnotruf (144)


Gehen Sie nirgendwo hin ohne vorherige telefonische Rücksprache.

Dr. med. J. Huracek, 21.März 2020